
Unfälle verhindern, Leben schützen, Folgekosten vermeiden – mit ASS

Abbiegeassistent als meist empfohlenes System
Der Abbiegeassistent ist wesentlicher Teil der Fahrassistent-Systeme für Ihre Transporter, Wohnmobile und Lkw. Diese technische Einrichtung dient der Sicherheit und ist jederzeit nachrüstbar. Gern integrieren wir auch in Ihr Fahrzeug zur Vermeidung von Unfällen sichere Fahrassistenzsysteme namhafter Hersteller.
Verhindern Sie aktiv Unfälle
Der Abbiegeassistent erkennt Verkehrsteilnehmer als Radfahrer oder Fußgänger im direkten Umfeld des Fahrzeuges. Mittels akustischer, optischer, taktiler oder sonstiger Hinweise warnt das Kommunikationssystem die Fahrzeugführer. Damit kann ein möglicher Unfall verhindert werden.
Vorteile auf einen Blick
- Wahrnehmung von Verkehrs-
teilnehmern im toten Winkel - Warnung der Fahrzeugführer
- Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verhinderung von Unfällen*
*Nach Schätzungen von ADFC und Unfallforschung der Versicherer können durch elektronische Lkw-Abbiegeassistenten über 60 Prozent der schweren Unfälle verhindert werden.
Mögliche Erweiterungen
Neben dem Abbiegeassistenten inklusive Rückfahrkamera sowie verschiedener Sensoren integrieren wir in Ihrem Fahrzeug auch gern Kfz-Ortungssysteme. Diese dienen der Prozessoptimierung, Ressourcenschonung und frühzeitigen Erkennung von Problemen. Einen Überblick über unsere kompletten Serviceleistungen finden Sie unter www.help-dresden.com. Sprechen Sie uns gern auch persönlich an.

Investitionskosten senken – mit staatlicher Förderung
Nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung
Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme „AAS" vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) unterstützt die freiwillige Aus- und Nachrüstung von neuen Kraftfahrzeugen sowie Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Ziel ist es, die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und Unfälle signifikant zu verringern. Daher gewährt der Bund nach Maßgabe der Richtlinie "AAS" sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Voraussetzungen*1: Das BAG bietet dazu zwei verschiedene Förderprogramme an, welche unterschiedlichen Fahrzeugtypen zu Gute kommen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinien für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen sind:
Maßnahmen für den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen sind nur förderfähig, wenn mit ihnen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Die Antragstellung ist mit Start der Förderperiode 2021 möglich. Anträge auf Förderung können ab Januar 2021 bis zum 15. Oktober 2021 gestellt werden.2)
Klingt interessant?
Gern unterstützen wir Sie sowohl bei der Beantragung beider Förderungen als auch beim Einbau des Abbiegeassistenten.
*HINWEISE: 1) Die Zweckbindungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie beginnt im Falle der Ausrüstung von Neufahrzeugen im Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den Antragsteller, im Falle der Nachrüstung von Fahrzeugen mit der Abnahme des Einbaus des Abbiegeassistenzsystems. 2) Auf EU-Ebene werden Abbiegeassistenzsysteme ab Mitte 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Mitte 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend. Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.